Allgemeine Datenschutzfragen in der KiTa

Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um allgemeine Datenschutzfragen in der KiTa.

Hier findest du alle wichtigen Infos zum Datenschutz in der KiTa.

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Welche Regeln sind wichtig für meine KiTa?

In eurer KiTa müsst ihr die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten.
Ihr arbeitet mit sensiblen Daten, wie Geburtsdatum, Name und Adresse. Deshalb gibt es besondere Regeln, die ihr befolgen müsst. Diese stehen im Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Auch für die Daten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es besondere Vorschriften: Öffentliche Träger (zum Beispiel städtische KiTas) müssen das Berliner Datenschutzgesetz beachten. Private Träger müssen das Bundesdatenschutzgesetz einhalten. Träger sind diejenigen, die die Aufsicht beispielsweise einer KiTa haben.

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Wann dürfen persönliche Daten verarbeitet werden?

Ihr dürft persönliche Daten von Menschen verarbeiten, wenn es gesetzlich erlaubt ist.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Eltern der Kinder zugestimmt haben. Oft gibt es auch Verträge oder Gesetze, die festlegen, dass ihr Daten verarbeiten dürft, zum Beispiel für die Betreuung der Kinder. Für Fotos, Videos oder Tonaufnahmen von den Kindern braucht ihr aber immer eine klare Erlaubnis der Eltern.

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