Was sind die Grundsätze des Datenschutzes?

Auch Datenschutz verfügt über Grundsätze, die wir einhalten müssen. Schau dir das Video an und finde heraus, welche vier Grundsätze es gibt.

Auch beim Datenschutz gibt es wichtige Regeln, die wir beachten müssen. Im Video erfährst du, welche vier Regeln das sind.

Zusammenfassung

Das Datenschutzrecht stellt mehrere Grundsätze auf, die bei einer Datenverarbeitung berücksichtigt werden müssen:

Es gibt mehrere wichtige Regeln, die beachtet werden müssen, wenn Daten genutzt werden:

  • Erforderlichkeit: Es dürfen nur Daten erhoben werden, die wirklich notwendig sind, um den Zweck zu erfüllen, wie z. B. Erziehung, Bildung und Betreuung in der KiTa. Dazu gehören etwa Name, Geburtsdatum, Anschrift und Notfallkontakte des Kindes sowie gesundheitliche Informationen. Es ist demnach nicht zulässig, Daten auf Vorrat zu erheben und zu speichern, weil sie zu irgendeiner Zeit nützlich sein könnten.
  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für den festgelegten Zweck genutzt werden. Sobald dieser erfüllt ist, sind die Daten zu löschen. Eine Weitergabe, z. B. an Dritte, ist nur mit Einwilligung der Eltern erlaubt. Auch die Übermittlung der Lerndokumentation von der KiTa an die Grundschule erfolgt nur nach schriftlicher Zustimmung der Eltern.
  • Transparenz: Die Betroffenen, also Kinder, Eltern und Mitarbeitende, haben ein Recht darauf, zu wissen, wer ihre Daten verarbeitet und zu welchem Zweck. Die DSGVO fordert, dass alle Informationen zur Datenverarbeitung leicht zugänglich und verständlich sind. Eltern müssen bei der Aufnahme des Kindes in die KiTa über alle wichtigen Details informiert werden.
  • Direkterhebung: Das für die Kindertageseinrichtungen geltende Sozialdatenschutzrecht sieht vor, dass personenbezogene Daten über eine Person bei dieser selbst oder – wenn es um ein Kind geht – bei den Eltern zu erfragen sind und nicht ohne deren Kenntnis bei Dritten.
  • Erforderlichkeit: Es dürfen nur die Daten gesammelt werden, die wirklich gebraucht werden, zum Beispiel für Erziehung, Bildung und Betreuung in der KiTa. Das sind vor allem der Name, das Geburtsdatum, die Adresse, Notfallkontakte des Kindes und wichtige gesundheitliche Informationen. Es ist nicht erlaubt, Daten auf Vorrat zu sammeln, weil sie irgendwann einmal nützlich sein könnten.
  • Zweckbindung: Daten dürfen nur für einen bestimmten Zweck genutzt werden. Wenn dieser Zweck erreicht ist, müssen die Daten gelöscht werden. Zum Beispiel darf die Lerndokumentation von der KiTa nur mit einer schriftlichen Zustimmung der Eltern an die Grundschule weitergegeben werden.
  • Transparenz: Kinder, Eltern und Mitarbeitende haben ein Recht zu wissen, wer ihre Daten nutzt und warum. In der Datenschutz-Grundverordnung steht, dass alle Informationen leicht zugänglich und verständlich sein müssen. Eltern müssen bei der Aufnahme des Kindes in die KiTa über alles Wichtige informiert werden.
  • Direkterhebung: In der KiTa müssen persönliche Daten immer bei der betroffenen Person selbst abgefragt werden. Wenn es um ein Kind geht, müssen die Eltern gefragt werden. Es ist nicht erlaubt, andere Menschen nach den Daten des Kindes zu fragen.

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