Beobachtung und Dokumentation von Bildungsprozessen

Wie können personenbezogene Daten und Beobachtungswerkzeuge in der KiTa sicher und datenschutzkonform gesichert und gelöscht werden? Auf dieser Seite erfährst du alles Wichtige – mit einem besonderen Fokus auf das neue BeoKiz-Verfahren.

Wie können persönliche Daten und Beobachtungswerkzeuge in der KiTa sicher gespeichert und gelöscht werden? Hier findest du Infos dazu – besonders zum neuen BeoKiz-Verfahren.

01

Wie wird sichergestellt, dass Unbefugte keinen Zugriff auf Beobachtungs- und Dokumentationsinstrumente und analoge Akten der Kinder haben?

Das KiTa-Team ist verantwortlich für den Schutz der Unterlagen der Kinder.
Ihr müsst darauf achten, dass nur berechtigte Personen Zugang zu den Unterlagen haben. Das könnt ihr zum Beispiel mit einem abschließbaren Schrank, einer Alarmanlage oder mit Passwortschutz machen.

Es ist wichtig, klare Regeln für den Umgang mit diesen Unterlagen festzulegen. Die Kinder sollten selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit haben, ihre eigenen Portfolios anzusehen und ihre Bilder, Fotos oder Werke zu betrachten. Am besten bewahrt ihr die Portfolios in einem abschließbaren Schrank im Gruppenraum auf, der am Ende des Arbeitstages sicher verschlossen wird.
Die Akten mit den Betreuungsverträgen und den persönlichen Daten der Familien sollten in einem separaten Raum aufbewahrt werden und den ganzen Tag über sicher verschlossen bleiben.

02

Können sich die Eltern gegen die Erstellung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen in der KiTa entscheiden?

Ja, Eltern können entscheiden, ob sie Fotos, Videos oder Tonaufnahmen in der KiTa erlauben möchten.
Sie können ihre Zustimmung auch jederzeit zurücknehmen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen. Ob ein Kind in die KiTa aufgenommen wird, hängt niemals von dieser Entscheidung ab.

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Welchen Einfluss hat diese Entscheidung auf den Beobachtungs- und Dokumentationsauftrag der pädagogischen Fachkräfte?

Unabhängig davon, ob eine Zustimmung vorliegt oder nicht, bleibt der Auftrag zur Beobachtung und Dokumentation durch die pädagogischen Fachkräfte bestehen.
Eltern können entscheiden, ob sie Fotos, Videos oder Tonaufnahmen in der KiTa erlauben möchten. Sie können ihre Zustimmung auch jederzeit zurücknehmen, ohne dass ihnen Nachteile entstehen. Ob ein Kind in die KiTa aufgenommen wird, hängt niemals von dieser Entscheidung ab.

Lerngeschichten und Portfolios, die mit handgemalten Werken der Kinder ergänzt werden, bieten pädagogischen Fachkräften eine alternative Möglichkeit, ihren Dokumentationsauftrag zu erfüllen – auch ohne Aufnahmen oder Abbildungen von Kindern.

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