Wie lange dürfen persönlichen Daten der Kinder gespeichert werden?
Wie lange dürfen persönliche Daten von Kindern in der KiTa gespeichert werden, insbesondere wenn sie die Einrichtung wechseln oder in die Schule kommen? Auf dieser Seite erfährst du, welche Vorgaben es gibt und was beim Datenschutz in solchen Übergangssituationen beachtet werden muss, um die Daten der Kinder sicher zu verwalten.
Wie lange dürfen persönliche Daten von Kindern in der KiTa gespeichert werden, zum Beispiel wenn sie die KiTa wechseln oder in die Schule kommen? Auf dieser Seite erfährst du, welche Regeln es gibt und wie die Daten der Kinder sicher verwaltet werden.
Zusammenfassung
Personenbezogene Daten von Kindern in der KiTa müssen gelöscht werden, sobald sie für die Aufgabenerfüllung der KiTa nicht mehr benötigt werden. Falls keine gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen, eine konkrete Aufbewahrungsdauer festlegen, kann die KiTa-Leitung gemeinsam mit dem Träger die Aufbewahrungsfristen nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit festlegen.
Die Weitergabe personenbezogener Daten des Kindes an die Grundschule ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Eltern erlaubt.
Daten wie Zeichnungen oder Bastelarbeiten, die die KiTa nicht mehr benötigt, sollten den Eltern zur Verfügung gestellt werden.
Persönliche Daten der Kinder müssen gelöscht werden, wenn die KiTa sie nicht mehr braucht. Wenn es keine Regeln dazu gibt, wie lange die Daten aufbewahrt werden müssen, kann die KiTa-Leitung gemeinsam mit dem Träger entscheiden, wie lange die Daten gespeichert werden.
Die persönlichen Daten der Kinder dürfen nur mit Erlaubnis der Eltern an die Grundschule weitergeben werden.
Zeichnungen oder Bastelarbeiten der Kinder, die die KiTa nicht mehr braucht, sollten den Eltern gegeben werden.