Wie können Aufnahmen zur Verfügung gestellt werden?

Heutzutage ist es so einfach Fotos und Videos in Messengern auszutauschen. Schnell werden Bilder in der WhatsApp-Gruppe an Eltern weitergeleitet oder auf einem Datenträger weitergereicht. Aber ist das eigentlich erlaubt?

Heute ist es ganz einfach, Fotos und Videos über Messenger zu teilen. Schnell werden Bilder in der WhatsApp-Gruppe verschickt oder auf einem USB-Stick weitergegeben. Aber darf man das überhaupt?

Zusammenfassung

Aufnahmen dürfen nur weitergegeben werden, wenn die Eltern eingewilligt haben. KiTas sollten klare Regelungen zur Weitergabe und Veröffentlichung von Aufnahmen festlegen, um den Datenschutz sicherzustellen.

Wenn die Aufnahmen online geteilt werden, muss sichergestellt sein, dass sie vor unberechtigtem Zugriff geschützt sind. Eine Möglichkeit wäre, die Aufnahmen über passwortgeschützte Bereiche auf der KiTa-Website anzubieten. Werden Online-Dienste genutzt, müssen diese den Datenschutzanforderungen entsprechen, und die KiTa/ KiTa-Träger müssen mit ihnen einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen.

Wenn Aufnahmen per Datenträger (z.B. USB-Stick) verteilt werden, sollten Schutzmaßnahmen wie z.B. eine Verschlüsselung verwendet werden, um den Zugriff bei Verlust des Datenträgers zu verhindern. Die KiTa sollte auch die Empfänger*innen darüber informieren, dass sie selbst datenschutzkonform mit den Aufnahmen umgehen müssen.

Aufnahmen dürfen nur weitergegeben werden, wenn die Eltern zugestimmt haben. Die KiTa sollte klare Regeln haben, wie Aufnahmen weitergegeben oder veröffentlicht werden. Dabei muss der Datenschutz eingehalten werden.

Wenn die Aufnahmen im Internet geteilt werden, müssen sie sicher sein, zum Beispiel durch einen Passwortschutz auf der KiTa-Website. Wenn Online-Dienste genutzt werden, müssen diese sicher sein und die KiTa muss einen Vertrag mit ihnen haben.

Sollen die Aufnahmen auf einem Datenträger (wie einem USB-Stick) weitergegeben werden, sollten sie verschlüsselt sein. Dann kann niemand unerlaubt darauf zugreifen. Die KiTa sollte auch den Eltern und anderen Beteiligten sagen, dass sie die Aufnahmen sicher behandeln müssen.

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