Wann dürfen Aufnahmen veröffentlich werden?

Ein digitaler oder analoger Bilderrahmen im Eingangsbereich, der Impressionen aus den Gruppen, von Festen oder Ausflügen zeigt, vermittelt einen schönen Eindruck des Alltags einer KiTa. Aber bei solchen und anderen Veröffentlichungen ist Vorsicht geboten.

Ein Bilderrahmen im Eingangsbereich, ob digital oder analog, zeigt schöne Fotos aus den Gruppen, von Festen oder Ausflügen. So bekommen Eltern einen Einblick in den KiTa-Alltag. Aber bei solchen Bildern muss man vorsichtig sein.

Zusammenfassung

Fotos von Kindern dürfen nur mit der schriftlichen Einwilligung der Eltern veröffentlicht werden. Dies gilt insbesondere für Veröffentlichungen in Druckwerken oder im Internet. Die Einwilligung muss sich ausdrücklich auf die geplante Veröffentlichung beziehen. Ein Widerruf der Einwilligung ist nicht mehr möglich, wenn das Foto bereits gedruckt wurde oder der Druckauftrag erteilt ist, muss aber bei Neuauflagen beachtet werden.

Eltern sollten besonders bei Veröffentlichungen im Internet darauf hingewiesen werden, dass die Fotos weltweit abrufbar sind und von jeder Person gespeichert werden könnten. Daher ist bei Veröffentlichungen im Internet Vorsicht geboten, und es ist in der Regel nicht notwendig, Namen und Alter der Kinder anzugeben.
Auch Fotos, die in der KiTa ausgehängt oder präsentiert werden, dürfen nur mit Einwilligung der Eltern gezeigt werden. Diese Fotos sollten nicht von außen einsehbar sein.

Fotos von Kindern dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die Eltern schriftlich zugestimmt haben. Das gilt besonders für Veröffentlichungen in Büchern und im Internet. Die Zustimmung muss genau für diese Veröffentlichung gelten. Wenn das Foto bereits gedruckt wurde oder der Druckauftrag erteilt wurde, können die Eltern ihre Zustimmung nicht mehr zurücknehmen. Bei neuen Drucken muss die Zurücknahme der Zustimmung aber beachtet werden.

Bei Veröffentlichungen im Internet sollten Eltern wissen, dass die Fotos weltweit angesehen und gespeichert werden können. Deshalb muss man vorsichtig sein. Die Namen und das Alter der Kinder sollten nicht genannt werden.
Auch Fotos, die in der KiTa ausgehängt werden, dürfen nur mit Erlaubnis der Eltern gezeigt werden. Diese Fotos sollten von außen nicht sichtbar sein.

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