Medienaufnahmen in der KiTa

Hier erfährst du alles Wichtige zu Einwilligungserklärungen, der Nutzung privater Geräte und dem Speichern sowie Weitergeben von Aufnahmen – für einen verantwortungsvollen Umgang mit sensiblen Daten.

Hier findest du wichtige Infos zu Einwilligungen, der Nutzung privater Geräte und dem Speichern oder Teilen von Aufnahmen – damit die Daten der Kinder geschützt sind.

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Warum ist Datenschutz bei Aufnahmen wichtig?

Datenschutz bei Fotos, Videos oder Tonaufnahmen ist wichtig, weil solche Aufnahmen Informationen über Personen enthalten.
Jede Person hat das Recht zu entscheiden, wie ihre Informationen genutzt werden. Das gilt auch für Kinder. In KiTas müssen die Rechte der Kinder und ihrer Familien geschützt werden. Zum Beispiel gehört das Recht am eigenen Bild zu diesen Rechten. Für Aufnahmen von Kindern und für deren Weitergabe oder Veröffentlichung müssen die Eltern immer zustimmen.

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Wie muss eine Einwilligung formuliert sein?

Eine Einwilligungserklärung für Fotos, Videos oder Tonaufnahmen muss klar und genau sein.
Sie sollte diese Punkte enthalten:

1. Zweck der Aufnahmen: Erklären, wofür die Aufnahmen gemacht werden (zum Beispiel Dokumentationen oder Beobachtungen) und sagen, ob es Fotos, Videos oder Tonaufnahmen sind.
2. Nutzung und Weiterverwendung: Beschreiben, wie die Aufnahmen genutzt werden, wem sie gezeigt werden und ob die Namen oder das Alter der Kinder genannt werden.
3. Dauer der Aufbewahrung und Löschung: Sagen, wie lange die Aufnahmen gespeichert werden und wann sie gelöscht werden (zum Beispiel nach der Zeit in der KiTa).
4. Freiwilligkeit und Widerruf: Die Eltern müssen wissen, dass die Einwilligung freiwillig ist und jederzeit zurückgezogen werden kann, ohne dass es Nachteile für das Kind gibt. Ein Widerruf gilt nur für die Zukunft, also zum Beispiel nicht bei bereits gedruckten Materialien.

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Kann eine Einwilligung für mehrere Projekte genutzt werden?

Ja, eine Einwilligung kann mehrmals verwendet werden.
Dazu muss aber genau erklärt werden, wofür die Aufnahmen gemacht werden. Für andere oder neue Vorhaben müssen die Eltern zusätzlich zustimmen, wenn die Vorhaben nicht in der ursprünglichen Einwilligung stehen.

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Dürfen Fachkräfte private Geräte zum Erstellen von Aufnahmen verwenden?

Nein. Fachkräfte dürfen keine privaten Geräte wie Handys oder Kameras in der KiTa für Fotos, Videos oder Tonaufnahmen verwenden.
Sie dürfen nur die Geräte der KiTa nutzen. Der Grund ist, dass private Geräte nicht sicher genug sind und es schwierig ist, die Daten richtig zu schützen.

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Was ist bei der Beauftragung professioneller Fotograf*innen zu beachten?

Wenn professionell fotografierende Personen in die KiTa kommen, dürfen nur die Kinder fotografiert werden, deren Eltern vorher zugestimmt haben.
Das gilt für Einzelfotos und für Gruppenfotos. Die Fotografierenden müssen erklären, was mit den Fotos anschließend passiert. Es muss auch geklärt werden, was passiert, wenn die Eltern die Fotos nicht kaufen. Außerdem sollte geklärt werden, wann die Fotos gelöscht werden. Das Löschen sollte spätestens zum Ende des KiTa-Jahres geschehen.

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