Aufnahmen ohne vorliegende Einwilligung

Eltern dürfen frei entscheiden, ob ihr Kind fotografiert oder gefilmt werden darf. Was passiert eigentlich, wenn keine Einwilligung für Foto- und Videoaufnahmen vorliegt?

Eltern können selbst entscheiden, ob ihr Kind fotografiert oder gefilmt wird. Aber was passiert, wenn sie keine Erlaubnis dafür geben?

Zusammenfassung

Wenn ein Kind versehentlich auf einer Aufnahme zu sehen ist, für das keine Einwilligung vorliegt, muss das Foto oder Video sofort unwiderruflich gelöscht werden, da die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung fehlt. Das pädagogische Personal trägt die Verantwortung, sicherzustellen, dass nur Kinder mit Einwilligung fotografiert werden.

Besonders bei Aufnahmen von Gruppen müssen alle Eltern ihr Einverständnis gegeben haben.
Wichtig ist, dass die KiTa-Leitung klare Regeln und Verfahren aufstellt, um unerlaubte Aufnahmen zu vermeiden. So können die Persönlichkeitsrechte der Kinder gewahrt bleiben.

Wenn ein Kind ohne Erlaubnis auf einer Aufnahme zu sehen ist, muss die Aufnahme sofort gelöscht werden. Man darf die Aufnahme nicht weiter nutzen. Die Fachkräfte müssen darauf achten, dass nur Kinder mit Zustimmung der Eltern fotografiert werden. Besonders bei Gruppenaufnahmen müssen alle Eltern einverstanden sein.

Die KiTa sollte klare Regeln haben, damit keine unerlaubten Aufnahmen gemacht werden. So werden die Rechte der Kinder geschützt.

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