Mediennutzung in der KiTa

Zur Bereicherung und Ergänzung der medienpädagogischen Praxis gehört es auch, anwendungsbereite Tools, Apps und Medien zu nutzen. Die Speicherung von Daten oder Fotos ist dabei natürlich zu beachten.

Für eine gute medienpädagogische Arbeit ist es hilfreich, Tools, Apps und Medien zu nutzen, die direkt angewendet werden können. Dabei muss man immer aufpassen, wie Daten und Fotos gespeichert werden.

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Welche digitalen Medien, wie zum Beispiel Apps, sind sicher bei der Datenverarbeitung und beachten die Gesetze?

Informationen zu der Datenverarbeitung findet ihr meistens in den „Datenschutzinformationen“ der App oder des Anbieters.
Oft gibt es auch Infos auf deren Website. Wenn die App sicher aussieht, prüft vor der Nutzung die Regeln zur Datenverarbeitung. Wenn ihr die App verwenden wollt, schließt vorher einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung ab. Der Anbieter muss sicherstellen, dass er die Daten nach den Datenschutzgesetzen schützt. Wenn ihr unsicher seid, kontaktiert den Anbieter direkt. Oder holt euch Hilfe von den Datenschutzbeauftragten oder dem Träger der KiTa.

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Wie kann ich herausfinden, wo digitale Medien beispielsweise Fotos speichern?

Das steht in den „Datenschutzbestimmungen“ und „Nutzungsbedingungen“ der Dienste.
Dort könnt ihr lesen, wo die Fotos gespeichert werden und wie sicher der Dienst ist. Wenn die Informationen unklar sind, fragt direkt beim Anbieter nach. Das ist besonders wichtig, wenn die Daten außerhalb der EU gespeichert werden. Es ist wichtig, diese Informationen vor der Nutzung digitaler Medien zu klären, denn die KiTa oder der Träger sind dafür verantwortlich, dass die Daten sicher gespeichert werden.

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Können private Endgeräte für die Speicherung von personenbezogenen Daten der Kinder und Eltern genutzt werden?

Nein, nur im Falle der Kommunikation mit von der KiTa freigegebenen Apps.
Private Geräte dürfen in der KiTa nicht für Aufnahmen oder die Speicherung von Daten der Eltern und Kinder genutzt werden. Auch für gängige Kommunikationstools braucht es klare interne Datenschutzrichtlininen in der KiTa. Nur sichere, von der KiTa freigegebene Technik sowie Apps dürfen genutzt werden.

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Wie sollte die Kommunikation zwischen päd. Personal und Eltern stattfinden?

Übliche Messengerdienste sind in der Regel nicht für die professionelle Kommunikation zwischen den Eltern und der KiTa geeignet - sie sind in der Regel nicht datenschutzkonform.
Sicherer ist es, datenschutzfreundliche Kommunikationswege zu nutzen. Dazu gehören zum Beispiel:
- Verschlüsselte E-Mails,
- passwortgeschützte Elternportale oder
- persönliche Gespräche vor Ort.

Eine gute Alternative sind auch Kita-Apps, die speziell für die Organisation des Kita-Alltags entwickelt wurden und geprüfte Messenger-Funktionen anbieten. Die Kita bzw. der Träger muss vor dem Einsatz prüfen, ob die App datenschutzkonform ist, und mit dem App-Anbieter verbindliche datenschutzrechtliche Vereinbarungen abschließen.

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Wie müssen technische Geräte, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind (z. B. Tablets und Laptops), gelagert werden?

Geräte der KiTa, auf denen personenbezogene Daten gespeichert sind, müssen immer sicher gelagert werden.
Das bedeutet zum Beispiel, dass sie in abschließbaren Schränken liegen. Unbefugte dürfen keinen Zugriff haben.
Zusätzlich braucht es technische Schutzmaßnahmen. Dazu gehören ein gutes Passwort, eine Verschlüsselung und klare Zugriffsrechte. So ist sichergestellt, dass nur das Kita-Team oder ausdrücklich berechtigte Personen die Daten einsehen können."

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Dürfen die KiTa-eigenen Geräte von den Beschäftigten mit nachhause genommen werden?

Grundsätzlich ja – aber nur, wenn es für die Arbeit wirklich nötig ist und es in der Kita klare Regeln dafür gibt.
Wer ein Gerät mit nach Hause nimmt, trägt Verantwortung für den Schutz der darauf gespeicherten Daten. Es muss gewährleistet sein, dass keine Daten verloren gehen und keine unbefugten Personen Zugriff bekommen.
Die Kita sollte eindeutig festlegen, wer welche Geräte mitnehmen darf und welche Vorgaben dabei gelten. Sinnvoll ist ein Merkblatt mit den wichtigsten Regeln sowie eine verbindliche Verpflichtung der Beschäftigten, diese einzuhalten.

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